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Inhaltsverzeichnis

RELIANOID Lizenz #

Dieser Abschnitt zeigt die Softwarelizenz von RELIANOID die auf dem basiert GNU Affero General Public License Version 3Nachfolgend finden Sie eine Präambel der Lizenz.

Präambel #


Die GNU Affero General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken. Sie soll eine gute Zusammenarbeit mit der Community bei Netzwerkserver-Software gewährleisten.

Die Lizenzen für die meisten Softwareprogramme und andere praktische Werke sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, die Werke zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen unsere General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern – um sicherzustellen, dass es für alle seine Benutzer freie Software bleibt.

Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit Freiheit, nicht Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verteilen (und dafür, wenn Sie möchten, Geld zu verlangen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn möchten, und dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Entwickler, die unsere General Public Licenses verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) sie bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verteilen und/oder zu ändern.

Ein weiterer Vorteil der Verteidigung der Freiheit aller Benutzer besteht darin, dass Verbesserungen, die in alternativen Versionen des Programms vorgenommen werden, bei weit verbreiteter Verwendung anderen Entwicklern zur Verfügung stehen. Viele Entwickler freier Software sind durch die daraus resultierende Zusammenarbeit ermutigt und ermutigt. Bei Software, die auf Netzwerkservern verwendet wird, kann dieses Ergebnis jedoch ausbleiben. Die GNU General Public License erlaubt es, eine geänderte Version zu erstellen und der Öffentlichkeit auf einem Server Zugriff darauf zu gewähren, ohne den Quellcode jemals der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die GNU Affero General Public License ist speziell darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass in solchen Fällen der modifizierte Quellcode der Community zur Verfügung steht. Sie verpflichtet den Betreiber eines Netzwerkservers, den Quellcode der dort ausgeführten modifizierten Version den Benutzern dieses Servers zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Verwendung einer modifizierten Version auf einem öffentlich zugänglichen Server gewährt der Öffentlichkeit daher Zugriff auf den Quellcode der modifizierten Version.

Eine ältere Lizenz, die Affero General Public License, die von Affero veröffentlicht wurde, wurde entwickelt, um ähnliche Ziele zu erreichen. Dies ist eine andere Lizenz, keine Version der Affero GPL, aber Affero hat eine neue Version der Affero GPL veröffentlicht, die eine Neulizenzierung unter dieser Lizenz erlaubt.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren folgen.

AGB
0. Definitionen.
„Diese Lizenz“ bezieht sich auf Version 3 der GNU Affero General Public License.

„Urheberrecht“ bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, wie z. B. Halbleitermasken.

„Das Programm“ bezieht sich auf alle urheberrechtlich geschützten Werke, die unter dieser Lizenz lizenziert sind. Jeder Lizenznehmer wird mit „Sie“ angesprochen. „Lizenznehmer“ und „Empfänger“ können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu „modifizieren“ bedeutet das Kopieren oder Anpassen des gesamten oder eines Teils des Werks in einer Weise, die eine Urheberrechtserlaubnis erfordert, mit Ausnahme der Anfertigung einer exakten Kopie. Das resultierende Werk wird eine „modifizierte Version“ des früheren Werks oder ein Werk, das „auf“ dem früheren Werk „basiert“, genannt.

Ein „abgedecktes Werk“ bezeichnet entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu „verbreiten“ bedeutet, etwas damit zu tun, was Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär wegen Verstoßes gegen geltendes Urheberrecht haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Verbreitung umfasst das Kopieren, die Verteilung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk „übermitteln“ bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien anzufertigen oder zu erhalten. Eine bloße Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk ohne Übertragung einer Kopie ist keine Übermittlung.

Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt „angemessene rechtliche Hinweise“ an, sofern sie eine praktische und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen entsprechenden Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darüber informiert, dass für das Werk keine Garantie besteht (außer in dem Umfang, in dem Garantien gewährt werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie eine Kopie dieser Lizenz eingesehen werden kann. Wenn die Benutzeroberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder -optionen darstellt, z. B. ein Menü, erfüllt ein deutlich sichtbares Element in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.
Der „Quellcode“ für ein Werk bezeichnet die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. „Objektcode“ bezeichnet jede Nicht-Quellform eines Werkes.

Eine „Standardschnittstelle“ bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die „Systembibliotheken“ eines ausführbaren Werks umfassen alles außer dem Werk als Ganzes, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Verwendung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Form von Quellcode öffentlich verfügbar ist. Eine „Hauptkomponente“ bedeutet in diesem Zusammenhang eine wichtige wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (sofern vorhanden), auf dem das ausführbare Werk ausgeführt wird, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.

Der „korrespondierende Quelltext“ eines Werks in Objektcodeform bezeichnet den gesamten Quelltext, der zum Generieren, Installieren und (bei ausführbaren Werken) Ausführen des Objektcodes und zum Ändern des Werks erforderlich ist, einschließlich Skripts zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er umfasst jedoch nicht die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Ausführung dieser Aktivitäten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Der korrespondierende Quelltext umfasst beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verknüpft sind, sowie den Quelltext für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell erfordert, beispielsweise durch enge Datenkommunikation oder Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was Benutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle regenerieren können.

Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Berechtigungen.
Alle im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte gelten für die Dauer des Urheberrechts am Programm und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe aus der Ausführung eines abgedeckten Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn die Ausgabe aufgrund ihres Inhalts ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte auf faire Nutzung oder ein anderes Äquivalent an, wie es das Urheberrecht vorsieht.

Sie dürfen gedeckte Werke, die Sie nicht übermitteln, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz anderweitig in Kraft bleibt. Sie dürfen die abgedeckten Werke an andere weitergeben, damit diese ausschließlich für Sie Änderungen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, Sie halten sich an die Bedingungen dieser Lizenz bei der Übermittlung aller Materialien, für die Sie keine Kontrolle haben Urheberrechte ©. Diejenigen, die die abgedeckten Werke für Sie erstellen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Leitung und Kontrolle zu Bedingungen tun, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Die Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehenden Bedingungen zulässig. Eine Unterlizenzierung ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht es unnötig.

3. Schutz der gesetzlichen Rechte der Benutzer vor Umgehungsverboten.
Kein erfasstes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach geltendem Recht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 oder ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übermitteln, verzichten Sie auf jegliche rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, sofern eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten gemäß dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt. Außerdem lehnen Sie jede Absicht ab, die Verwendung oder Änderung des Werks einzuschränken, um Ihre gesetzlichen Rechte oder die Rechte Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Maßnahmen gegenüber den Benutzern des Werks durchzusetzen.

4. Unveränderte Kopien.
Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten haben, auf jedem Medium weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in geeigneter Weise einen entsprechenden Copyright-Vermerk veröffentlichen. Lassen Sie alle Hinweise unverändert, die besagen, dass diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht freizügigen Bedingungen auf den Code anwendbar sind. Lassen Sie alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Garantie unverändert und geben Sie allen Empfängern zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz.

Sie können für jede von Ihnen übermittelte Kopie einen beliebigen oder keinen Preis berechnen und gegen eine Gebühr Support oder Garantieschutz anbieten.

5. Übermittlung modifizierter Quellversionen.
Sie dürfen ein Werk, das auf dem Programm basiert, oder die Modifikationen, um es aus dem Programm zu erstellen, in Form des Quellcodes gemäß den Bedingungen von Abschnitt 4 übermitteln, vorausgesetzt, dass Sie auch alle diese Bedingungen erfüllen:

a) Das Werk muss deutliche Hinweise darauf enthalten, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum angeben.
b) Das Werk muss deutliche Hinweise enthalten, dass es unter dieser Lizenz und allen in Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen veröffentlicht wurde. Diese Anforderung ändert die Anforderung in Abschnitt 4, „alle Hinweise intakt zu halten“.
c) Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz gilt daher zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen gemäß Abschnitt 7 für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gestattet keine Lizenzierung des Werks auf andere Weise, macht jedoch eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
d) Wenn das Werk interaktive Benutzerschnittstellen hat, muss jede geeignete rechtliche Hinweise anzeigen; Wenn das Programm jedoch über interaktive Schnittstellen verfügt, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, müssen diese durch Ihre Arbeit nicht angezeigt werden.
Eine Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht so mit diesem kombiniert sind, dass sie ein größeres Programm bilden, in oder auf einem Datenträger oder einem Verteilungsmedium wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die gesetzlichen Rechte der Benutzer der Zusammenstellung über das hinaus einzuschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werks in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats anwendbar ist.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformularen.
Sie dürfen ein abgedecktes Werk in Objektcodeform gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 4 und 5 übermitteln, vorausgesetzt, Sie übermitteln auch die maschinenlesbare Korrespondierende Quelle gemäß den Bedingungen dieser Lizenz auf eine der folgenden Arten:

a) Übermitteln Sie den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) oder verkörpert in einem physischen Produkt, begleitet von der entsprechenden Quelle, die auf einem dauerhaften physischen Medium fixiert ist, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
b) Übermitteln Sie den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) oder verkörpert in einem physischen Produkt, begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist und so lange gültig ist, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport dafür anbieten Produktmodell, jedem, der den Objektcode besitzt, entweder (1) eine Kopie der entsprechenden Quelle für die gesamte Software in dem Produkt, die von dieser Lizenz abgedeckt wird, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, zu einem Preis von Nr mehr als Ihre angemessenen Kosten für die physische Durchführung dieser Quellenübermittlung, oder (2) Zugang zum kostenlosen Kopieren der korrespondierenden Quelle von einem Netzwerkserver.
c) Einzelne Kopien des Objektcodes mit einer Kopie des schriftlichen Angebots zur Bereitstellung der korrespondierenden Quelle übermitteln. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht gewerblich erlaubt und nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
d) Übermitteln des Objektcodes durch Anbieten des Zugriffs von einem bestimmten Ort (kostenlos oder gegen Gebühr) und Anbieten eines gleichwertigen Zugriffs auf die korrespondierende Quelle auf die gleiche Weise über denselben Ort ohne weitere Kosten. Sie müssen die Empfänger nicht dazu auffordern, die entsprechende Quelle zusammen mit dem Objektcode zu kopieren. Wenn der Ort zum Kopieren des Objektcodes ein Netzwerkserver ist, kann sich die korrespondierende Quelle auf einem anderen Server (von Ihnen oder einem Dritten betrieben) befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten unterstützt, vorausgesetzt, Sie haben neben dem Objektcode klare Anweisungen, die angeben, wohin Finden Sie die entsprechende Quelle. Unabhängig davon, auf welchem ​​Server die korrespondierende Quelle gehostet wird, bleiben Sie verpflichtet sicherzustellen, dass sie so lange wie nötig verfügbar ist, um diese Anforderungen zu erfüllen.
e) Übermittlung des Objektcodes durch Peer-to-Peer-Übertragung, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und die entsprechende Quelle des Werks gemäß Unterabschnitt 6d der allgemeinen Öffentlichkeit kostenlos angeboten werden.
Ein trennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus der entsprechenden Quelle ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung der Objektcode-Arbeit einbezogen werden.

Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Verbraucherprodukt“, d. h. jeder materielle persönliche Besitz, der normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung konzipiert oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, werden Zweifelsfälle zugunsten der Abdeckung entschieden. Bei einem bestimmten Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich „normalerweise verwendet“ auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder davon, wie der bestimmte Benutzer das Produkt verwendet, erwartet oder verwenden wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob das Produkt im Wesentlichen kommerziell, industriell oder nicht verbraucherbezogen verwendet wird, es sei denn, diese Verwendung stellt die einzige signifikante Verwendungsart des Produkts dar.

„Installationsinformationen“ für ein Benutzerprodukt bezeichnet alle Methoden, Verfahren, Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines abgedeckten Werks in diesem Benutzerprodukt von einer modifizierten Version seiner entsprechenden Quelle zu installieren und auszuführen. Die Information muss ausreichen, um sicherzustellen, dass die weitere Funktion des modifizierten Objektcodes in keinem Fall allein aufgrund der Modifikation verhindert oder beeinträchtigt wird.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung im Rahmen einer Transaktion erfolgt, bei der das Besitz- und Nutzungsrecht des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen festen Zeitraum (unabhängig von der Art der Transaktion) auf den Empfänger übertragen wird, müssen der gemäß diesem Abschnitt übertragenen entsprechenden Quelle die Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch Dritte die Möglichkeit haben, geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (wenn das Werk beispielsweise in ROM installiert wurde).

Die Anforderung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Anforderung, weiterhin Supportleistungen, Garantien oder Aktualisierungen für ein Werk bereitzustellen, das vom Empfänger geändert oder installiert wurde, oder für das Benutzerprodukt, in dem es geändert oder installiert wurde. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder gegen die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verstößt.

Der übermittelte entsprechende Quelltext und die bereitgestellten Installationsinformationen gemäß diesem Abschnitt müssen in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen (und eine Implementierung aufweisen, die der Öffentlichkeit in Form von Quellcode zur Verfügung steht) und dürfen zum Entpacken, Lesen oder Kopieren kein spezielles Passwort oder keinen speziellen Schlüssel erfordern.

7. Zusätzliche Bedingungen.
„Zusätzliche Berechtigungen“ sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Berechtigungen, die für das gesamte Programm gelten, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Berechtigungen nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil unter diesen Berechtigungen separat verwendet werden, das gesamte Programm unterliegt jedoch weiterhin dieser Lizenz, ungeachtet der zusätzlichen Berechtigungen.

Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks übermitteln, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Berechtigungen von dieser Kopie oder Teilen davon entfernen. (Zusätzliche Berechtigungen können so formuliert sein, dass ihre Entfernung in bestimmten Fällen erforderlich ist, wenn Sie das Werk ändern.) Sie können zusätzliche Berechtigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie die entsprechende urheberrechtliche Genehmigung besitzen oder erteilen können.

Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie (sofern Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden) die Bedingungen dieser Lizenz für das Material, das Sie zu einem abgedeckten Werk hinzufügen, durch folgende Bedingungen ergänzen:

a) Gewährleistungsausschluss oder Haftungsbeschränkung abweichend von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz; oder
b) die Forderung, dass in diesem Material bestimmte angemessene rechtliche Hinweise oder Autorenangaben beibehalten werden oder dass in Werken, die diese enthalten, angemessene rechtliche Hinweise angezeigt werden; oder
c) Verbot der falschen Darstellung des Ursprungs dieses Materials oder Forderung, dass modifizierte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion abweichend gekennzeichnet werden; oder
d) Einschränkung der Verwendung von Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials zu Werbezwecken; oder
e) Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung einiger Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
f) Forderung der Freistellung von Lizenzgebern und Autoren dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsannahmen an den Empfänger übermittelt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.
Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen gelten als „weitere Einschränkungen“ im Sinne von Abschnitt 10. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder Teile davon, einen Hinweis enthält, dass es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Bedingung, dass eine weitere Einschränkung darstellt, können Sie diesen Begriff entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber eine erneute Lizenzierung oder Übertragung unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem abgedeckten Arbeitsmaterial, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, etwas hinzufügen, vorausgesetzt, dass die weitere Einschränkung eine solche erneute Lizenzierung oder Übertragung nicht überdauert.

Wenn Sie einem betroffenen Werk gemäß diesem Abschnitt Bedingungen hinzufügen, müssen Sie in die entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen einfügen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis, wo die geltenden Bedingungen zu finden sind.

Zusätzliche Bedingungen, zulässig oder nicht zulässig, können in Form einer separat schriftlichen Lizenz angegeben oder als Ausnahmen angegeben werden; Die oben genannten Anforderungen gelten so oder so.

8. XNUMX. Termination. Kündigung.
Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht verbreiten oder modifizieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen. Jeder anderweitige Versuch, es zu verbreiten oder zu modifizieren, ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich aller gemäß Abschnitt 11 Absatz XNUMX gewährten Patentlizenzen).

Wenn Sie jedoch sämtliche Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber kündigt Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Kündigung in angemessener Weise über den Verstoß informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf angemessene Weise über den Verstoß informiert, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über einen Verstoß gegen diese Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten, und Sie den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Für den Besitz von Kopien ist keine Annahme erforderlich.
Sie müssen diese Lizenz nicht akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die zusätzliche Verbreitung eines betroffenen Werks, die ausschließlich als Folge der Verwendung einer Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfangen einer Kopie erfolgt, erfordert ebenfalls keine Akzeptanz. Außer dieser Lizenz erteilt Ihnen jedoch nichts anderes die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu ändern. Diese Handlungen verstoßen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk ändern oder verbreiten, geben Sie daher Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz an.

10. Automatische Lizensierung nachgeordneter.
Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übermitteln, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk gemäß dieser Lizenz auszuführen, zu modifizieren und zu verbreiten. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine „Entity-Transaktion“ ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen werden, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Verbreitung eines betroffenen Werks aus einer Entity-Transaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch alle Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei hatte oder gemäß dem vorherigen Absatz erteilen konnte, sowie ein Recht auf Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks vom Rechtsvorgänger, wenn der Rechtsvorgänger diese besitzt oder mit vertretbarem Aufwand erhalten kann.

Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen für die Ausübung der Rechte auferlegen, die im Rahmen dieser Lizenz gewährt oder bestätigt werden. Sie dürfen beispielsweise keine Lizenzgebühr, Tantiemen oder sonstige Kosten für die Ausübung der Rechte erheben, die im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden, und Sie dürfen keine Klage erheben (einschließlich Widerklage oder Gegenklage in einem Gerichtsverfahren), in der Sie behaupten, dass durch die Herstellung, Verwendung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon ein Patentanspruch verletzt wird.

11. Patente.
Ein „Mitwirkender“ ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz autorisiert. Das so lizenzierte Werk wird als „Contributor-Version“ des Contributors bezeichnet.

Die „wesentlichen Patentansprüche“ eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, ob bereits erworben oder später erworben, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf seiner Mitwirkenden-Version in irgendeiner Weise verletzt würden, die durch diese Lizenz erlaubt ist, aber enthalten keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Änderung der Contributor-Version verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition umfasst „Kontrolle“ das Recht, Patentunterlizenzen in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Lizenz zu erteilen.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen im Rahmen seiner wesentlichen Patentansprüche eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz für die Erstellung, Nutzung, den Verkauf, das Angebot zum Verkauf, den Import und die anderweitige Ausführung, Änderung und Verbreitung der Inhalte seiner Mitwirkendenversion.

In den folgenden drei Absätzen ist eine „Patentlizenz“ jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie genannt wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder eine Verpflichtung, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einem Vertragspartner eine solche Patentlizenz zu „erteilen“, bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen diesen Vertragspartner durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übermitteln und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen, und der korrespondierende Quelltext des Werks nicht kostenlos und gemäß den Bedingungen dieser Lizenz über einen öffentlich verfügbaren Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise kopiert werden kann, müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, dass der korrespondierende Quelltext verfügbar wird, oder (2) dafür sorgen, dass Sie sich die Vorteile der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk entziehen, oder (3) in einer Weise, die mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist, dafür sorgen, dass die Patentlizenz auf nachgelagerte Empfänger ausgeweitet wird. „Sich wissentlich darauf verlassen“ bedeutet, dass Sie tatsächlich wissen, dass ohne die Patentlizenz Ihre Übermittlung des betroffenen Werks in ein Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.

Wenn Sie im Rahmen einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung oder in Verbindung damit ein betroffenes Werk übermitteln oder verbreiten, indem Sie die Übermittlung beschaffen, und einigen Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die ihnen die Verwendung, Verbreitung, Änderung oder Übermittlung einer bestimmten Kopie des betroffenen Werks gestattet, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie in ihrem Geltungsbereich ein oder mehrere der Rechte, die ausdrücklich unter dieser Lizenz gewährt werden, nicht einschließt, deren Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung eines oder mehrerer dieser Rechte abhängig ist. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Vertragspartei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der gewerblich Software vertreibt, gemäß der Sie dem Dritten Zahlungen basierend auf dem Umfang Ihrer Tätigkeit bei der Übertragung des Werks leisten und gemäß der der Dritte allen Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten, eine diskriminierende Patentlizenz gewährt (a) in Verbindung mit Kopien des betroffenen Werks, die von Ihnen übertragen werden (oder Kopien, die von diesen Kopien erstellt wurden) oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind diese Vereinbarung vor dem 28. März 2007 eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor diesem Zeitpunkt gewährt.

Nichts in dieser Lizenz darf so ausgelegt werden, dass es eine stillschweigende Lizenz oder andere Einreden gegen Rechtsverletzungen ausschließt oder einschränkt, die Ihnen ansonsten nach geltendem Patentrecht zur Verfügung stehen.

12. Keine Aufgabe der Freiheit anderer.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden Sie diese nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht übertragen können, um gleichzeitig Ihren Verpflichtungen aus dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachzukommen, dürfen Sie es infolgedessen überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu erheben, besteht die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, darin, vollständig auf die Übertragung des Programms zu verzichten.

13. Remote Network Interaction; Verwendung mit der GNU General Public License.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz gilt: Wenn Sie das Programm ändern, muss Ihre geänderte Version allen Benutzern, die über ein Computernetzwerk remote damit interagieren (sofern Ihre Version eine solche Interaktion unterstützt), deutlich erkennbar die Möglichkeit bieten, den korrespondierenden Quelltext Ihrer Version zu erhalten, indem Sie ihnen über ein Standard- oder übliches Mittel zum Erleichtern des Kopierens von Software kostenlosen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerkserver aus gewähren. Dieser korrespondierende Quelltext muss den korrespondierenden Quelltext für alle Arbeiten umfassen, die unter Version 3 der GNU General Public License fallen, die im folgenden Absatz aufgenommen wird.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz sind Sie berechtigt, jedes abgedeckte Werk mit einem Werk, das unter Version 3 der GNU General Public License lizenziert ist, zu einem einzigen kombinierten Werk zu verknüpfen oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das abgedeckte Werk darstellt, aber das Werk, mit dem es kombiniert wird, unterliegt weiterhin Version 3 der GNU General Public License.

14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Affero General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen ähneln im Grundgedanken der aktuellen Version, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu berücksichtigen.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Affero General Public License „oder eine spätere Version“ darauf zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU Affero General Public License angibt, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

Wenn im Programm festgelegt ist, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU Affero General Public License verwendet werden können, ermächtigt Sie die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten zur Annahme einer Version dauerhaft, diese Version für das Programm auszuwählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen geben. Durch Ihre Entscheidung, einer späteren Version zu folgen, werden jedoch keinem Autor oder Urheberrechtsinhaber zusätzliche Verpflichtungen auferlegt.

15. Gewährleistungsausschluss.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GIBT ES KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM „WIE VORLIEGEND“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Haftungsbeschränkung.
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, haftet kein Urheberrechtsinhaber oder Dritter, der das Programm wie oben zulässig ändert und/oder weitergibt, Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich allgemeiner, besonderer, beiläufig entstandener oder Folgeschäden, die aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung des Programms entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, von Ihnen oder Dritten getragene Verluste oder das Unvermögen des Programms, mit anderen Programmen zu funktionieren), selbst wenn der Urheberrechtsinhaber oder der Dritte auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

17. Interpretation von §§ 15 und 16.
Wenn dem oben genannten Gewährleistungsausschluss und der Haftungsbeschränkung gemäß ihren Bestimmungen vor Ort keine Rechtswirkung zuerkannt werden kann, wenden die prüfenden Gerichte das lokale Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung in Verbindung mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, einer Kopie des Programms liegt gegen Entgelt eine Gewährleistung oder Haftungsübernahme bei.

ENDE DER BEDINGUNGEN

Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und möchten, dass es für die Öffentlichkeit von größtmöglichem Nutzen ist, können Sie dies am besten erreichen, indem Sie es zu einer kostenlosen Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und ändern kann.

Fügen Sie dazu dem Programm die folgenden Hinweise bei. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Garantieausschluss so effektiv wie möglich auszudrücken. Jede Datei sollte mindestens die Zeile „Copyright“ und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

Urheberrecht (C)

Dieses Programm ist freie Software: Sie können es weitergeben und / oder ändern
es unter den Bedingungen der GNU Affero General Public License als
veröffentlicht von der Free Software Foundation, entweder Version 3 des
Lizenz oder (auf Ihrer Wahl) jede spätere Version.

Es wird nützlich sein,
aber OHNE GARANTIE; ohne auch nur die implizite garantie von
MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die
Weitere Einzelheiten finden Sie unter GNU Affero General Public License.

Sie sollten eine Kopie der GNU Affero General Public License erhalten haben
zusammen mit diesem Programm. Wenn nicht, siehe .
Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zur Kontaktaufnahme per E-Mail und auf dem Postweg.

Wenn Ihre Software über ein Computernetzwerk mit Benutzern aus der Ferne interagieren kann, sollten Sie auch sicherstellen, dass Benutzer auf die Quelle zugreifen können. Wenn Ihr Programm beispielsweise eine Webanwendung ist, könnte seine Schnittstelle einen Link „Quelle“ anzeigen, der Benutzer zu einem Archiv des Codes führt. Es gibt viele Möglichkeiten, Quellen anzubieten, und für verschiedene Programme sind unterschiedliche Lösungen besser geeignet. Die spezifischen Anforderungen finden Sie in Abschnitt 13.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, bitten, einen „Copyright-Haftungsausschluss“ für das Programm zu unterzeichnen, falls erforderlich. Weitere Informationen hierzu und zur Anwendung und Einhaltung der GNU AGPL finden Sie unter https://www.gnu.org/licenses/

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